Hierbei werden die Unterschiede zwischen Semester- und NRW-Ticket besonders deutlich:

Das SemesterTicket - Leistungen des VRS

Neben den allgemeinen Tarifbestimmungen des VRS gibt es einige Besonderheiten für das SemesterTicket:

 

  • Kinder unter 6 Jahren werden generell kostenlos befördert.
  • Hunde dürfen kostenlos mitfahren.
  • Seit Sommersemester 2006 berechtigt das SemesterTicket wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages, sowie an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahren und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren.
  • Diese Regelung gilt auch für Pendelfahrten im Großen Grenzverkehr (siehe oben). Die Mitnahme eines Fahrrades ist für den/die Mitfahrer/in jedoch nicht möglich.
  • Alternativ zur Mitnahme einer Person ist die Fahrradmitnahme im VRS-Gebiet unentgeltlich gestattet. Es gelten dieselben Zeiten wie bei der Mitnahme einer Person über 14 Jahren: an Wochenenden und an Feiertagen ganztägig sowie wochentags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Ausnahmen bei Überfüllung u.ä.; Kinderwagen und Rollstühle haben in jedem Fall Vorrang. Andere Fahrgäste dürfen nicht behindert werden! Das kann heißen, dass man mit seinem Fahrrad aussteigen muss, bevor die Bahn voll wird. Im Zweifel haben die FahrerInnen immer das letzte Wort!
  • Die Rheinfähre Rhein-Kripp GmbH erlaubt die unentgeltliche Mitnahme eines Autos, Motorrades oder eines Fahrrades. Weitere Personen dürfen jedoch nicht mitgenommen werden.
  • SemesterTickets werden im genehmigten Linienbedarfsverkehr (AST-Verkehr) als Zeittickets anerkannt. Hier ist dann lediglich der Zuschlag für Zeitkarteninhaber zu zahlen. Dieser Zuschlag wird auch von Fahrgästen im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung erhoben.

 

Das NRW-Ticket – Leistungen der anderen Verkehrsverbünde

Außerhalb des VRS-Gebietes und innerhalb von NRW können alle Beförderungsmittel des ÖPNV genutzt werden (also beispielsweise keine IC/ICEs).

Die obigen Besonderheiten gelten nur im Geltungsbereich des VRS-Semestertickets. Das NRW-Ticket berechtigt also weder zur Mitnahme eines Fahrrades, noch zur Mitnahme einer weiteren Person!

 

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.