Das VRS-Semesterticket

Das SemesterTicket (VRS) ist der Aufdruck "Fahrausweis im VRS-Netz", welchen Ihr auf dem Thermostreifen Eures Studierendenausweises (der Chipkarte) findet, zusammen mit einem Lichtbildausweis (oder dessen amtlich beglaubigter Kopie).
Eine Immatrikulationsbescheinigung reicht nicht aus.


Das Semesterticket NRW

Um auch außerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in NRW fahren zu können, benötigt Ihr noch das "ticket2print", dass Ihr über Euren LSF-Zugang ausdrucken könnt. Es gilt nur zusammen mit dem gültigen VRS-SemesterTicket (s.o.). Das Einschweißen oder Laminieren des Ausdrucks macht die Fahrberechtigung unwirksam. 
 

Gibt es Schwierigkeiten, z.B. sollte wider Erwarten das Personal nicht oder nur unvollständig über Existenz und Leistungsumfang der Tickets informiert sein: Personalien aufnehmen lassen, unter keinen Umständen vor Ort das "erhöhte Beförderungsentgelt" bezahlen und sich umgehend an das betreffende Verkehrsunternehmen wenden.
Habt Ihr aus Versehen einen alten Studierendenausweis dabei, oder nur eine Studienbescheinigung – seid also „eigentlich“ im Besitz der Fahrtberechtigung, müsst Ihr mit einem erhöhten Beförderungentgelt von 60,-€ rechnen. Ihr könnt allerdings innerhalb einer Woche (manchmal habt Ihr auch 2 Wochen Zeit) bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen nachweisen, dass Ihr zum Zeitpunkt der Fahrausweiskontrolle im Besitz eines gültigen Tickets ward. In diesem Fall zahlt Ihr aber nach wie vor ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ in Höhe von 7 €.

 

Sollte es trotz allem Schwierigkeiten geben, wendet Euch an den Ersteller dieser Infos: Thomas vom AStA an tt2356@­gmx.de.