Bei den Semestertickets handelt es sich um Solidarticket, d.h. alle Ersthörer/innen einer Hochschule müssen das Ticket abnehmen. Nur so ist der günstige Preis möglich.

Jeder Student und jede Studentin muss, damit die Rückmeldung bzw. Einschreibung wirksam ist, den vollen Semesterbeitrag zahlen. Bei Nichteinzahlung droht in jedem Fall die Exmatrikulation!

Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann bis zum Ende des ersten Semestermonats (also der 30.4. bzw. 30.10.) ein Antrag auf Rückerstattung des Teilbeitrages für die Tickets gestellt werden.

 

  • Einen Befreiungsantrag kann stellen, wer das Ticket nicht nutzen kann, zum Beispiel wegen Schwerbehinderung, weil er/sie exmatrikuliert wurde oder weil er/ sie sich weit außerhalb NRWs aufhält. (Ein Klassiker: Keine Kurse mehr - Diplomarbeit wird in Konstanz oder Lübeck geschrieben. -- Kein Grund wäre, wenn Ihr nah an der Hochschule wohnt oder begeisterte RadfahrerInnen seid und das Ticket nicht nutzen wollt)
  • Ein Erstattungsantrag kann wegen einer finanziellen Härte gestellt werden. Der Betrag kann dann erstattet werden, ohne dass die Tickets ihre Gültigkeit verlieren.

 

Beide Anträge sind auf einem eigenen Formblatt (gibt’s im AStA, im AStA-Service und im Downloadbereich) zu stellen und innerhalb der oben genannten Fristen beim BSofA (im AStA - nicht beim Studierendensekretariat !!!) einzureichen. Der Antrag muss jedes Semester fristgemäß (= vor Ablauf des ersten Semestermonats) neu gestellt werden. Für weitere Informationen wendet Euch bitte an den Befreiungsausschuss: